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Unser Strömungsretter Konzept

Strömungsretter

Strömungsretter sind speziell ausgebildete Rettungsschwimmer. Ihre Spezialisierung fokussiert sich auf die Rettung aus schnell strömenden Gewässern. Ihr Hauptnutzen ist der Einsatz im Katastrophenschutz und in der öffentlichen Gefahrenabwehr, heißt im Rettungsdienst. Sie können als eigener Trupp (Strömungsrettung) oder als Unterstützung für andere Katastrophenschutz-Komponenten universell eingesetzt werden.
Als Beispiel sitzt mittlerweile auf fast jedem Bootstrupp ein Strömungsretter als Springer/Schwimmer. Ebenso sind Strömungsretter fester Teil der Luftgestützten-Wasserrettung.

Auch können sie zur Absicherung von Wildwasserstrecken oder eben wie bei uns besonders, zur Entenrettung, eingesetzt werden.

Unsere Strömungsrettungs-Einheit umfässt aktuell 5 Ausgebildete Strömungsretter, mit weiteren die sich in der Ausbildung befinden.


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Aktuelles von den Strömungsrettern

Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern

Jede Einsatzkraft, die in den Bereichen Wasserrettungsdienst, Strömungsrettung, oder Einsatztauchen eingesetzt wird, soll das Modul Schwimmen in fließenden Gewässern durchlaufen haben. Das Modul ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Näheres regeln die einzelnen Prüfungsordnungen.

Inhalte

  • Die persönliche Schutzausstattung beim Strömungsschwimmen
  • Schwimmen im fließenden Gewässer

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze (151)

Dokumente

Strömungsretter 1 (SR1)

Die Grundstufe zum Strömungsretter 1 muss von jeder Einsatzkraft vor dem Einsatz in der Strömungsrettung durchlaufen werden und ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Dieser Lehrgang gilt gleichzeitig als Grundlage für die Ausbildung zum Air Rescue Specialist (ARS) für die hubschraubergestützte Wasserrettung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG (Mitgliedschaft in der DLRG; muss vor Beginn der Ausbildung nachgewiesen werden)
  • Ausbildung: Wasserretter (411) oder Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Ausbildung: Wasserretter (411) oder Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402)
  • Ausbildung: Wasserretter (411) oder Ausbildung: Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern (403)
  • Ärztliche Tauglichkeit (ersetzbar durch Selbsterklärung) (Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung; muss bei Ausbildungsbeginn vorliegen und darf zum Prüfungszeitpunkt nicht älter als 2 Jahre sein)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) (nicht älter als 2 Jahre) (DRSA Silber - zum Prüfungszeitpunkt nicht älter als 2 Jahre)
  • Ausbildung: Sanitätsausbildung A (331)
  • Körperliche Fitness: Lauf-Ausdauertest (zeitnah vor praktischem Lehrgangsteil) und Nachweis 400 m Schwimmen in 8 min (formlose Bescheinigung der entsendenden Gliederung möglich) (Körperliche Fitness: Lauf-Ausdauertest (zeitnah vor praktischem Lehrgangsteil) und Nachweis 400 m Schwimmen in 8 min (formlose Bescheinigung der entsendenden Gliederung möglich))

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praktischer Nachweis der SR-relevanten Grundlagen und ausgewählter Techniken anhand einer Checkliste. Details regelt die Ausbildungsvorschrift.

Dokumente

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