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Teilnahmebedingungen

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangsausschreibung möglich. Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren akzeptiert. Telefonisch, schriftlich oder per E-Mail können keine Anmeldungen erfolgen.

Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert.

1. Anmeldeadresse
DLRG Ortsgruppe Hollenstedt e.V.
Postfach 1119
21275 Hollenstedt

E-Mail: ausbildung@hollenstedt.dlrg.de

Jede Anmeldung wird mit einer automatischen E-Mail beantwortet.

Für Ihre evtl. auftretenden Fragen stehen die jeweiligen Lehrgangsleiter gerne zur Verfügung: per E-Mail: ausbildung@hollenstedt.dlrg.de.

 

Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!

 

*** Ergänzungen in der Zeit der Corona Pandemie***

Die Ausbildung kann nur dann abgehalten werden, wenn kein akuter Vorfall bzw. Verdacht einer Infektion an SARS-CoV-2 bekannt ist. Sobald ein Teilnehmer einen nachvollziehbaren Verdacht aufweist oder gar infiziert ist, ist der Ausbildungsbetrieb unverzüglich einzustellen. Es ist zwingend der Ausbildungsleiter oder jedes andere Vorstandsmitglied der DLRG OG Hollenstedt zu informieren, damit dieser entsprechende Schritte einleiten kann.

Wir führen zum Zwecke der Ausbildungsdokumentation Anwesenheitslisten. Im Falle eines oben genannten Vorfalls bzw. Verdachts dürfen diese Anwesenheitslisten auch den zuständigen Ämtern (z.B. Gesundheitsamt) zwecks Kontaktverfolgung zur Verfügung gestellt werden.

Die Hygienekonzepte sind zu beachten. 

Für Erwachsene Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Schwimmkursen sowie begleitende Erwachsene (z.B. Eltern-Kind-Kurs) besteht gem. niedersächsischer Corona-Verordnung eine Testpflicht bzw. die Nachweispflicht eines Genesenen- oder Impfstatus. Dieser Nachweis muss bei der Anwesenheitskontrolle vorgelegt werden. Eine Testung vor Ort ist nicht möglich. Begleitende Erwachsense (auch bei Eltern-Kind-Kursen) werden nicht namentlich erfasst. Diese müssen vor dem Betreten des Freibades ihre Anwesenheit mittels der Corona-Warn-App registrieren; der dazugehörige QR-Code wird am Zugangstor ausgehängt.

*** Ende Ergänzung Corona Pandemie ***

2. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gebunden. Die Voraussetzungen sind in der Lehrgangsausschreibung beschrieben. Auf dem Anmeldeformular ist anzukreuzen, ob die Teilnahmevoraussetzungen erbracht werden. Die Nachweise darüber sind als Kopie zum Lehrgang im Original mitzubringen. Sollte in der Lehrgangsausschreibung gefordert werden, dass die Nachweise vorab geliefert werden müssen, so sind diese bis zum Anmeldeschluss per E-Mail oder als Kopie einzureichen.

Sollten die Teilnahmevoraussetzungen nicht nachgewiesen werden können, kann eine Zulassung zum Lehrgang durch den Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Technischen Leiter verweigert werden, und es werden Stornokosten von mindestens 20,- € in Rechnung gestellt. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können und eine Nachreichung gewährt werden, kann der Lehrgangsleiter die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung bzw. des Qualifizierungsnachweises an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Das Bildungsangebot richtet sich primär an DLRG-Mitglieder der Ortsgruppe Hollenstedt. Einzelne Lehrgänge stehen auch anderen DLRG-Mitgliedern, insbesondere aus dem DLRG Bezirk Nordheide sowie Nicht-Mitgliedern offen; Der mögliche Teilnehmerkreis ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Es kann eine gestaffelte Teilnehmergebühr erfolgen.

3. Teilnehmerbeitrag
Sie erhalten nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung. Mit Erhalt der Lehrgangseinladung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten, sofern ein Teilnehmerbeitrag erhoben wird. Sollte der Lehrgang für Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Hollenstedt kostenlos sein, entfällt dieser Punkt.

Zahlungsmöglichkeiten:

  1. Sie zahlen den Teilnehmerbeitrag auf das Konto von der
    DLRG Ortsgruppe Hollenstedt e.V.
    Volksbank Geest e.G.
    IBAN DE39 2006 9782 0181 1118 00
    BIC: GENODEF1APE
  2. Bis zu einer Teilnehmergebühr von 35,- € ist eine Barzahlung zu Beginn des Lehrgangs möglich

Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!

 

Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein.

 

4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen
Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird durch eine E-Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahme­voraussetzungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 1 Woche vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage. 

 

Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen
Eine Stornierung ist über das Online-Anmeldeportal, per E-Mail oder schriftlich möglich.
Bei kostenpflichtigen Lehrgängen ist mit jedem Rücktritt eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10,- € fällig.

 

Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (abzüglich der Verwaltungspauschale in Höhe von 10,- €).

Im Falle einer Abmeldung ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests werden Stornokosten einbehalten: 50 % der Teilnehmergebühr bei Rücktritt ab Meldeschluss bis einen Tag vor Lehrgangsbeginn und 100 % der Teilnehmergebühr bei Abmeldung ab dem Tag des Lehrgangsbeginns oder im Falle eines Fehlens. Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.

Bei einem gebührenfreien Lehrgang wird nach dreimaligen unentschuldigtem Fehlen der Teilnehmer ohne Vorankündigung die weitere Teilnahme verweigert und durch einen Interessenten von der Warteliste ersetzt. Eine Verwaltungsgebühr wird nicht erhoben.

6. Lehrgangsänderungen
Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

Organisatorische Hinweise

1. Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort
Der Lehrgang beginnt grundsätzlich mit der Uhrzeit, die in der Ausschreibung angegeben ist, und endet am letzten Lehrgangstag. Ausnahmen von dieser Regelung sind in den Einzelausschreibungen als ergänzende Hinweise fixiert oder werden mit der Einladung zum Lehrgang mitgeteilt. Der Veranstaltungsort ist in den Lehrgangseinzelausschreibungen angegeben.

2. Unterbringung/Verpflegung
Im Teilnehmerbeitrag ist enthalten:

  • Seminar-/Lehrgangsteilnahme
  • Eventuelle lehrgangsbegleitende Unterlagen, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese erworben werden müssen
  • Bei Ganztageslehrgängen ein Mittagessen sowie Getränke, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese nicht gestellt werden.

Eine Unterbringung ist auch bei mehrtägigen Lehrgängen grundsätzlich nicht vorgesehen, es sei denn es wird in der Einzelausschreibung darauf hingewiesen.

3. Teilnahme und Lizenzierung
Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung und ggf. ein Qualifikationsnachweis. Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Technischen Leiter der Ortsgruppe Hollenstedt e.V. nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurück erstattet.

4. Fahrtkostenzuschuss
Die Anreise erfolgt grundsätzlich auf eigene Kosten.

5. Fotofreigabe
Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Die DLRG Ortsgruppe Hollenstedt e.V. behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG Ortsgruppe Hollenstedt e.V. sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.

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